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1.
SV Arnegg e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn
Rolf Köhle, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB
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2.
TSV Bermaringen e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn
Jakob Tränkle, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB
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3.
TSV Blaustein e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn
Erhardt Schneider, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB
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4.
TSV Herrlingen e.V., vertreten durch die 1. Vorsitzende, Frau
Mechthild Laur, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB
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5.
SV Wippingen e.V., vertreten durch den 2. Vorsitzenden, Herrn
Werner Simon, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB
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6.
SV Markbronn e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Karl
Goll, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB
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Alle
Vertragspartner sind sich bewußt, daß sie als Sportvereine
in der Mitgliedsschaft des Württ.- Landessportbundes und
seiner Unterverbände für Ihre Mitglieder Mitglieds-
und Versicherungsbeiträge
an den WLSB abführen.
Die
Kooperation wird von einen gemeinsamen
Geist
getragen.
Motivierend
durch
die gemeinsame Idee.
Die
Kooperation soll nur in den Sportarten, Turnen- Leichtathletik,
Breitensport, Teakwondo u. Karate gelten.
Die
Vertragsspartner sind sich darüber einig, daß sie Konkurrenz
in einzelnen Sportarten
Turnen-Leichtathletik
/ Breitensport/Teakwondo u. Karate soweit
sie nicht bereits aus Historie bestehen, innerhalb der Gemeinde
als politische Heimat der Vertragspartner nach Möglichkeit
vermeiden wollen.
Zu einer Ergänzung (Angebot) und Stärkung der Ressouren
soll die Kooperation führen.
Im Hinblick auf die Förderung des gemeinsamen und satzungsgemäßen
Ziels, der Pflege und Förderung des Sports, der sportlichen
Jugendhilfe und der Erhaltung des Brauchtums sowie der Kultur
zu dienen, ohne irgendeinen Eigennutz persönlicher
Art
zu ziehen, wird zwischen den Vereinen die folgende partnerschaftlichegeschlossen:
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| 1.
Die Kooperationsvereine sind: |
| 1.
SV Arnegg |
Abt.:
Turnen u. Abt.: Teakwondo |
| 2.
TSV Bermaringen |
Abt.:
Turnen |
| 3.
TSV Blaustein |
Abt.:
Turnen-Leichtathletik |
| 4.
TSV Herrlingen |
Abt.:
Breitensport |
| 5.
SV Wippingen |
Abt.:
Turnen u. Abt.: Karate |
| 6.
SV Markbronn |
Abt.:
Turnen |
| In
den aufgeführten Abteilungen - betriebenen Sportarten stehen
allen Mitgliedern der Kooperationsvereine unter Berück
sichtigung der nachfolgender Modalitäten offen. |
| 1.1.
Ein Vereinsmitglied, das beim Partnerverein eine Sportart ausübt,
ist vom Grundbeitrag des Partnervereins befreit und muß nur
Beiträge und abteilungsspezifische Kosten für die Abteilung
übernehmen, in der das Mitglied Sport treibt. |
| 1.2.
Ein Mitglied, das eine Sportart betreibt, bezahlt seinen Grundbeitrag
bei seinem Stammverein , sowie die entsprechenden Abteilungsbeiträge
für die belegten Abteilungen in seinem Stammverein: - zusätzlich
die reinen Abteilungsbeiträge bei einem Kooperationpartner
für die wahrgenommen Leistungen. |
| 1.3.
- Bestätigung der Mitgliedschaft (Stammverein) erforderlich. |
| 1.4.
Für Kurse, die neben Vereinsmitgliedern auch Nichtmitglieder
angeboten werden, gelten für Mitglieder der Partnervereine
grundsätzlich die gleichen Kursgebühren wie für die
eigenen Vereinsmitglieder. Grundsätzlich können / sollten
Kooperationsmitglieder nur in Ihrem Stammverein die Kurse besuchen
welche sich überschneiden. Bei Überbelegung von sich überschneidenden
Kursen muß eine Vereinbarung getroffen werden, welcher Kooperationsverein
aufnehmen kann. In einem solchen Falle gelten die Kursgebühren
des Stammvereines. |
2.
Das Gastmitglied bezahlt vor/beim Beginn den jeweiligen Kurs/ Abteilungsbeitrag/Gastbeitrag
beim Gastverein.
(Modalitäten erfragen) |
| 3.
Diese Vereinbarung gilt für Mitglieder, die in mindestens einer
Abteilung ihres Heimatvereins Sport treiben und zusätzlich
im Gastverein eine weitere Sportart betreiben wollen, die der Heimatverein nicht
anbieten kann. Damit soll ausgeschlossen werden, daß die unterschiedlichen
Grund- und Abteilungsbeiträge zum Schaden eines Vereines ausgenutzt
werden. |
| 4.
Jeder der Vereine stellt den Partnervereinen grundsätzlich
jährlich nach der ordentlichen Mitglieder/Hauptversammlung
ein gültiges Exemplar der gültigen Satzung sowie eine
vollständige Zusammenstellung der im Verein gültigen Beiträge,
Gebühren und- sonstige mitgliederspezifischen Kosten zur Verfügung. |
| 5.
Diese Kooperationsvereinbarung soll allen Sportvereinen/Sparten
der Groß - Gemeinde Blaustein zum Abschluss offen stehen. |
6.
Sonstige Vereinbarungen:
- Treffen der Kooperationspartner mindestens einmal Jährlich.
- Zweck: Info und Erfahrungsaustausch. |
| 7.
Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem das jeweils satzungsgemäße
Organ (Gremium) in den Vereinen dieser mehrheitlich zugestimmt hat.
Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann durch das jeweiligs
zuständige Organ der Vertragspartner bis spätestens 30.
September eines Jahres zu Jahresende gekündigt werden. Eine
außerordentliche Kündigung der Vertragspartner ist bei
böswilligen Vertragsbruch der/des Partnervereins, bei Auflösung
eines der Vereine oder Konkurs möglich. |
| 8.
Nebenabsprachen oder Veränderungen zu dieser Vereinbarung müssen
grundsätzlich schriftlich von allen Vertragspartnern unterzeichnet
sein. Sonstige Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit. |
| 9.
Hier erhalten Sie eine Einzugsermächtigung
für den Kooperationbeitrag |