Kooperation zwischen den Sportvereinen in Blaustein

 
   

Vereinbarung zwischen dem

1. SV Arnegg e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn  Rolf Köhle, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB

2. TSV Bermaringen e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn  Jakob Tränkle, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB 

3.  TSV Blaustein e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Erhardt Schneider, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB

4.  TSV Herrlingen e.V., vertreten durch die 1. Vorsitzende, Frau Mechthild Laur,  gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB

5. SV Wippingen e.V., vertreten durch den 2. Vorsitzenden, Herrn Werner Simon, gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB

6. SV Markbronn e.V. vertreten durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Karl Goll,  gesetzlicher Vertreter gem. § 26 BGB

Präambel

Alle Vertragspartner sind sich bewußt, daß sie als Sportvereine in der Mitgliedsschaft des Württ.- Landessportbundes und seiner Unterverbände für Ihre Mitglieder Mitglieds- und Versicherungsbeiträge
an den WLSB abführen.

Die Kooperation wird  von einen gemeinsamen Geist getragen. Motivierend durch die gemeinsame Idee.

Die Kooperation soll nur in den Sportarten, Turnen- Leichtathletik, Breitensport, Teakwondo u. Karate gelten.

Die Vertragsspartner sind sich darüber einig, daß sie Konkurrenz in einzelnen Sportarten Turnen-Leichtathletik / Breitensport/Teakwondo u. Karate soweit sie nicht bereits aus Historie bestehen, innerhalb der Gemeinde als politische Heimat der Vertragspartner nach Möglichkeit vermeiden wollen.

Zu einer Ergänzung (Angebot) und Stärkung der Ressouren soll die Kooperation führen.

Im Hinblick auf die Förderung des gemeinsamen und satzungsgemäßen Ziels, der Pflege und Förderung des Sports, der sportlichen Jugendhilfe und der Erhaltung des Brauchtums sowie der Kultur zu dienen, ohne irgendeinen Eigennutz persönlicher
Art zu ziehen, wird zwischen den Vereinen die folgende partnerschaftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen:

1. Die Kooperationsvereine sind:
1. SV Arnegg Abt.: Turnen u. Abt.: Teakwondo
2. TSV Bermaringen Abt.: Turnen
3. TSV Blaustein  Abt.: Turnen-Leichtathletik
4. TSV Herrlingen Abt.: Breitensport
5. SV Wippingen  Abt.: Turnen u. Abt.: Karate
6. SV Markbronn  Abt.: Turnen 
In den aufgeführten Abteilungen - betriebenen Sportarten stehen allen Mitgliedern der Kooperationsvereine unter Berück sichtigung der nachfolgender Modalitäten offen.
1.1. Ein Vereinsmitglied, das beim Partnerverein eine Sportart ausübt, ist vom Grundbeitrag des Partnervereins befreit und muß nur Beiträge und abteilungsspezifische Kosten für die Abteilung übernehmen, in der das Mitglied Sport treibt.
1.2. Ein Mitglied, das eine Sportart betreibt, bezahlt seinen Grundbeitrag bei seinem Stammverein , sowie die entsprechenden Abteilungsbeiträge für die belegten Abteilungen in seinem Stammverein: - zusätzlich die reinen Abteilungsbeiträge bei einem Kooperationpartner für die wahrgenommen Leistungen.
1.3. - Bestätigung der Mitgliedschaft  (Stammverein) erforderlich.
1.4. Für Kurse, die neben Vereinsmitgliedern auch Nichtmitglieder angeboten werden, gelten für Mitglieder der Partnervereine grundsätzlich die gleichen Kursgebühren wie für die eigenen Vereinsmitglieder. Grundsätzlich können / sollten Kooperationsmitglieder nur in Ihrem Stammverein die Kurse besuchen welche sich überschneiden. Bei Überbelegung von sich überschneidenden Kursen muß eine Vereinbarung getroffen werden, welcher Kooperationsverein aufnehmen kann. In einem solchen Falle gelten die Kursgebühren des Stammvereines.
2. Das Gastmitglied bezahlt vor/beim Beginn den jeweiligen Kurs/ Abteilungsbeitrag/Gastbeitrag beim Gastverein.
  (Modalitäten erfragen)
3. Diese Vereinbarung gilt für Mitglieder, die in mindestens einer Abteilung ihres Heimatvereins Sport treiben und zusätzlich im Gastverein eine weitere Sportart betreiben wollen, die der Heimatverein nicht anbieten kann. Damit soll ausgeschlossen werden, daß die unterschiedlichen Grund- und Abteilungsbeiträge zum Schaden eines Vereines ausgenutzt werden.
4. Jeder der Vereine stellt den Partnervereinen grundsätzlich jährlich nach der ordentlichen Mitglieder/Hauptversammlung ein gültiges Exemplar der gültigen Satzung sowie eine vollständige Zusammenstellung der im Verein gültigen Beiträge, Gebühren und- sonstige mitgliederspezifischen Kosten zur Verfügung.
5. Diese Kooperationsvereinbarung soll allen Sportvereinen/Sparten der Groß - Gemeinde  Blaustein zum Abschluss offen stehen.
6. Sonstige Vereinbarungen:
- Treffen der Kooperationspartner mindestens einmal Jährlich.
- Zweck: Info und Erfahrungsaustausch.
7. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem das jeweils satzungsgemäße Organ (Gremium) in den Vereinen dieser mehrheitlich zugestimmt hat. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und kann durch das jeweiligs zuständige Organ der Vertragspartner bis spätestens 30. September eines Jahres zu Jahresende gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung der Vertragspartner ist bei böswilligen Vertragsbruch der/des Partnervereins, bei Auflösung eines der Vereine oder Konkurs möglich.
8. Nebenabsprachen oder Veränderungen zu dieser Vereinbarung müssen grundsätzlich schriftlich von allen Vertragspartnern unterzeichnet sein. Sonstige Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit.
9. Hier erhalten Sie eine Einzugsermächtigung für den Kooperationbeitrag
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