Kooperation zwischen den Sportvereinen in Blaustein

Präambel

Alle Vertragspartner sind sich bewusst, dass sie als Sportvereine in der Mitgliedschaft des Württ.- Landessportbundes und seiner Unterverbände für Ihre Mitglieder Mitglieds- und Versicherungsbeiträge an den WLSB abführen.

Die Kooperation wird von einem gemeinsamen Geist getragen. Motivierend durch die gemeinsame Idee.

Die Kooperation soll nur in den Sportarten, Turnen, Leichtathletik, Breitensport (Tu, LA u. VB), Taekwondo, Volleyball, Karate, Ski u. Badminton gelten.

Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass sie Konkurrenz in den einzelnen Sportarten, (Turnen, Leichtathletik, Breitensport, Taekwondo, Karate, Ski und Badminton) innerhalb der Stadt als politische Heimat der Vertragspartner, nach Möglichkeit vermeiden wollen.

Zu einer Ergänzung (Angebot) und Stärkung der Ressourcen soll die Kooperation führen

Die Kooperation soll zu einer Ergänzung (Angebot) und Stärkung der Ressourcen führen.

Im Hinblick auf die Förderung des gemeinsamen und satzungsgemäßen Ziels, der Pflege und Förderung des Sports, der sportlichen Jugendhilfe und der Erhaltung des Brauchtums sowie der Kultur zu dienen, ohne irgendeinen Eigennutz persönlicher Art zu ziehen, wird zwischen den Vereinen die folgende partnerschaftliche Kooperationsvereinbarung geschlossen:

Link zum Kooperationvertrag